Zusammenschluss zum bundesweiten Suchtnotruf

Regionale Anbieter bundesweit unter einer Hotline erreichbar

Auf Initiative der Parlamentarischen Staatssekretärin und damaligen Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion CaspersMerk, wurde im Jahr 2003 die bundesweite „Sucht & Drogen Hotline“ eingerichtet. Sie besteht aus einem Zusammenschluss regionaler Anbieter von Drogennotrufeinrichtungen in Deutschland. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt das organisatorische Dach zur Verfügung.

Die „Sucht & Drogen Hotline“ ist unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 01806 313031* zu erreichen. Sie bietet telefonische Beratung, Hilfe und Informationen durch erfahrene Fachleute aus der Drogen- und Suchthilfe. An die Sucht & Drogen Hotline können sich sowohl Menschen mit Suchtproblemen als auch deren Angehörige, Freunde oder Kollegen wenden. Die Hotline ist 24 Stunden am Tag besetzt und kostet 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz und aus dem Mobilfunknetz.

Telefonische Beratung bietet viele Vorteile: sie ist direkt, unkompliziert und wahrt die Anonymität. Die Sucht & Drogen Hotline stellt vielfältige Hilfen zur Verfügung, von allgemeinen Informationen über Beratung bei Angst vor Rückfällen bis zur Vermittlung von örtlichen Hilfsangeboten.

Mit der Sucht & Drogen Hotline bündeln vier regionale Drogennotrufeinrichtungen die bestehenden Ressourcen an Telefonberatung im Suchthilfebereich. So wird ein bundesweites und effektives Netz sich gegenseitig unterstützender und ergänzender Drogennotrufeinrichtungen geschaffen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung übernimmt die überregionale Bewerbung der Sucht & Drogen Hotline sowie die Koordination und Dokumentation des gemeinsamen Angebotes. Außerdem fördert sie die Qualitätssicherung und gewährleistet den Informationsaustausch unter den Anbietern.

Quelle: Sucht und Drogen Hotline

Bewahrung der Anonymität

Datenschutz hat bei der Sucht & Drogen Hotline oberste Priorität und somit auch die Anonymität der zu beratenden Personen. Die Anruferzahlen und das von den beteiligten Einrichtungen tatsächlich geleistete Beratungsangebot werden unter strenger Berücksichtigung des Datenschutzes automatisch registriert und ausgewertet. Dabei verpflichten sich die teilnehmenden Suchthilfeeinrichtungen an die vereinbarten Standards, die auf der Grundlage der Sucht & Drogen Hotline vorgegeben sind.
Die Vorteile der bundesweiten Hotline entstehen durch die Zusammenarbeit der vier regionalen Suchthilfeeinrichtungen, deren überwiegend ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich untereinander austauschen und Erfahrungswerte weitergeben. Das schafft nicht nur eine höhere Effizienz, sondern auch eine bessere Aufklärung. Ratsuchende werden automatisch mit der regional nächstgelegenen Suchthilfeeinrichtung verbunden.